Auch während der COVID-19-Pandemie bleiben unsere Praxisstandorte zur kontinuierlichen Gesundheitsversorgung zu den gewohnten Sprechzeiten geöffnet.
Kurzfristige Änderungen sind in diesen kurzlebigen Zeiten nicht ausgeschlossen.
Ihre vereinbarten Termine können und sollten Sie wahrnehmen, damit sich Ihre Erkrankung nicht, aufgrund von längeren Verschiebungen, verschlechtert.
Wir arbeiten nach Hygienekonzept und versuchen die Kontaktzeiten in unseren Räumlichkeiten möglichst kurz zu halten.
Bei allgemeinen Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen (Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber ...), bitte Praxisräume nicht betreten.
Zur Vermeidung von Kontaktzeiten, bitten wir Angehörige oder Begleitpersonen, die nicht zwingend für die Behandlung unserer Patienten notwendig sind, die Praxis nicht zu betreten.
Halten sie bitte Abstand.
Tragen Sie bitte für die gesamte Zeit in der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz.
Seit April 2019 ist Herr Dr. med. Peter Ambros als Orthopäde und Unfallchirurg in unserer Praxis tätig. Die Standorte Hauptstraße und Sidonienstraße werden dann jeweils zur Hälfte von ihm und Dr. Fitzthum besetzt.
Für den Standort Meißner Straße 91 / Team Dr. Staemmler bleiben Standort und Sprechstunden unverändert!
Information über Selbstzahlerleistungen für gesetzlich versicherte Patienten
Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Ihr Anspruch auf Behandlung durch Ihren Arzt ist gesetzlich bestimmt. Sie erhalten festgelegte Leistungen zur Vorsorge, Frü̈herkennung und Behandlung von Krankheiten. Ihre Krankenkasse garantiert, dass Sie in ausreichendem Maß mit dem Notwendigen versorgt werden.
Wir werden die Leistungen erbringen, die bei Ihnen notwendig sind, um den Zweck der Behandlung zur erfüllen. Bei jeder Behandlung müssen wir dabei zusä̈tzlich beachten, dass unsere Leistung wirtschaftlich ist. Wir dürfen nur die Leistung erbringen, die möglichst geringe Kosten verursacht. ü̈ber Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit unserer Leistung haben wir als Ihre Ärzte bei jeder Behandlung erneut zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn Sie uns mit einer Überweisung aufsuchen.
Halten wir aus ärztlicher Sicht Leistungen fü̈r sinnvoll, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, dürfen (müssen!) wir Sie darüber beraten. Entscheiden Sie sich fü̈r eine Wahlleistung, werden wir Sie bitten, dies schriftlich zu bestä̈tigen. Über Wahlleistungen erhalten Sie eine Privatrechnung, die von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet wird. (*)
(* Quelle: Patienteninformation der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Körperschaft öffentlichen Rechts, sprachlich individualisiert).
Wir haben einen elektronischen Terminkalender zur Vergabe unserer Sprechstundentermine eingerichtet.
Die telefonische Terminvergabe erfolgt für den beide Standorte - Hauptstraße 32 und Meißner Str. 91 - immer montags (8°°-12°° Uhr) für die nächsten 6 Wochen.
Eine Terminvergabe per E-Mail ist nicht möglich.
Bei Terminwünschen bitten wir Sie, in unserer Praxis anzurufen oder persönlich vorzusprechen.