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Plattfuß & Wehrdienst: Tauglichkeits-Check

„Kann man mit Plattfuß zur Bundeswehr?“ ist eine der häufigsten Fragen vor der Musterung. Die kurze Antwort: meistens ja – entscheidend sind Beschwerden und Schweregrad, nicht der Plattfuß allein.

Plattfuß & Wehrdienst: Tauglichkeits-Check

Beantworten Sie fünf kurze Fragen für eine erste Einordnung, wie ein Plattfuß bei der Musterung bewertet werden könnte. Verbindlich entscheidet ausschließlich der Musterungsarzt.

1. Wurde bei Ihnen ein Plattfuß (Senk-/Knickfuß) ärztlich festgestellt?

2. Haben Sie beim Gehen oder Stehen über längere Zeit Schmerzen?

3. Richtet sich das Fußgewölbe im Zehenstand wieder auf (flexibler Plattfuß)?

4. Brauchen Sie orthopädische Einlagen oder eine Behandlung?

5. Schränkt der Fuß Sport oder längere Belastung spürbar ein?

Wichtig: Dies ist eine grobe Orientierung, kein Tauglichkeitsbescheid. Die Verwendungsfähigkeit stellt allein der Arzt bei der Musterung anhand einer Untersuchung fest.

Wie bewertet die Musterung einen Plattfuß?

Bei der Musterung zählt nicht die Diagnose „Plattfuß“ an sich, sondern ihre Auswirkung. Geprüft wird, ob der Fuß schmerzfrei belastbar ist, ob das Gewölbe flexibel bleibt und ob eine dauerhafte Behandlung nötig ist. Ein beschwerdefreier, flexibler Senkfuß führt selten zu Einschränkungen.

Was Sie zur Musterung mitbringen sollten

  • Fachärztliche Befunde zum Fuß, falls vorhanden.
  • Rezepte oder Nachweise über orthopädische Einlagen.
  • Berichte über frühere Behandlungen oder Operationen.