Osteopathie wurde bereits 1874 von dem amerikanischen Arzt
Andrew Taylor Still begründet. Osteopathie ist eine ganzheitliche Heilmethode, die mit den Händen ausgeführt wird, bei der Funktionsstörungen des Körpers erkannt und mit speziellen Techniken behandelt werden.
Still entdeckte, dass der Körper über selbstregulierende Kräfte verfügt.
Durch die osteopathischen Techniken werden Funktionsstörungen beseitigt und die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert.
Dabei ist es wichtig den menschlichen Körper als eine Einheit aus Körper, Seele und Geist zu untersuchen und behandeln und die Behandlung nicht nur auf ein Symptom oder auf aktuell bestehende Schmerzen zu reduzieren.
Mit Osteopathischen Techniken wird der gestörten Struktur ihre natürliche Beweglichkeit zurückgegeben. Zerstörte Strukturen können jedoch nicht repariert werden. Eine begleitende Therapie zur Verbesserung der eingeschränkten Funktion ist jedoch möglich.
Osteopathie baut auf schulmedizinischen Grundlagenfächern auf.
In der Osteopathie ergänzen sich Wissenschaft und exaktes Spürvermögen der Hände zu einer eigenständigen Form der Medizin.
Osteopathie ist kein Allheilmittel und keine Notfallmedizin. Sie stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin dar.
Indikationen:
Pauschale Vorgaben, bei welchen Krankheitsbildern eine osteopathische Behandlung erfolgen kann, gibt es nicht.
Osteopathie kann bei fast allen funktionellen Störungen im Organismus helfen, z.B.:
Kopfschmerzen
Nacken- und Rückenschmerzen
Sportverletzungen
Gelenkschmerzen
Tennisellenbogen
Fersenschmerzen
Verspannungen nach Unfällen oder Operationen
Bauchschmerzen
Verdauungsbeschwerden
Atembeschwerden
Schreikinder
Lage- und Kopf-Asymmetrien bei Säuglingen und Kleinkindern
Haltungsschwäche
Konzentrations- und Koordinationsstörungen bei Kindern
Mitbehandlung bei Zahnstellungsanomalien
Schädliche Nebenwirkungen entstehen bei qualifizierter Behandlung nicht.
Viele Krankenkassen zahlen mittlerweile bei registrierten Osteopathen einen Teilbetrag zu. Sie können sich gern bei unserem Personal und bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.